Der Präsident erklärte, er wolle die genannten Medien weder in seinem Büro noch im Weißen Haus insgesamt haben und forderte, dass der Ausschluss „so weit wie möglich“ reichen solle. In einem Gespräch mit einer Bloomberg‑Reporterin wies er die Frage, ob er damit die Presse einschüchtern wolle, zurück und bezeichnete die „unehrliche Presse“ als „furchtbar“.

Wie die Ausschließung praktisch umgesetzt werden soll, bleibt unklar. CNN‑Korrespondentin Kristin Holmes berichtete, dass sie weiterhin vom Weißen Haus aus arbeiten könne, jedoch „keine Klarheit darüber habe, was als Nächstes passiert“. CNN hat in einer Stellungnahme den Schritt als „Angriff auf die Pressefreiheit“ bezeichnet und betont, dass die Berichterstattung des Senders durch die US‑Verfassung geschützt sei. Die betroffenen Medien kündigten an, rechtlich gegen einen möglichen Ausschluss vorzugehen.

Trumps Vorgehen reiht sich in eine bereits begonnene Fehde mit kritischen Medien ein. Bereits zu Beginn seiner Amtszeit hatte er die Associated Press von Oval‑Office‑Pressekonferenzen und von Flügen mit Air Force One ausgeschlossen, weil die Agentur den Golf von Mexiko nicht in „Golf von Amerika“ umbenennen wollte. Die AP hat daraufhin Klage eingereicht; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Demokratischer Senator Chris Coons (D‑Delaware) kritisierte das Vorgehen als Ablenkungsmanöver, das Medien zwingt, Ressourcen in Gerichtsverfahren zu stecken, anstatt über wichtige Themen wie das bevorstehende Gipfeltreffen mit Chinas Präsident Xi, Risiken künstlicher Intelligenz oder steigende Benzinpreise zu berichten. Historiker Tim Naftali von der New‑York‑University wies darauf hin, dass frühere US‑Präsidenten zwar ebenfalls unzufrieden mit der Presse waren, Trumps Vorgehen jedoch beispiellos sei und an autoritäre Regime erinnere, obwohl die amerikanischen Institutionen noch funktioniere.

Trump deutete an, dass weitere Medien, die seiner Ansicht nach Falschinformationen verbreiten, künftig ebenfalls ausgeschlossen werden könnten. Bisher gibt es jedoch keine konkreten Anweisungen, wie ein Ausschluss technisch umgesetzt werden soll, und die betroffenen Redaktionen prüfen ihre rechtlichen Optionen.