Eine bereits installierte Photovoltaik‑Anlage kann in den meisten Fällen problemlos erweitert werden, solange auf dem Dach noch freie Fläche vorhanden ist und die Statik die zusätzliche Last trägt.
Der Netzanschluss und der Zählerschrank müssen zudem für die höhere Leistung ausgelegt sein; bei deutlich größeren Anlagen kann der Netzbetreiber eine technische Prüfung verlangen.
Eine nachträgliche Erweiterung ist auch nach vielen Betriebsjahren möglich – es gibt keine feste Frist, innerhalb derer ein Ausbau erfolgen muss, solange die neue Technik mit dem Bestand kompatibel ist.
Die Kosten für zusätzliche Module beginnen bei etwa 1.000 Euro pro Kilowattpeak, während ein Batteriespeicher zwischen 4.000 und 10.000 Euro kosten kann, abhängig von Kapazität und Hersteller.
Der vorhandene Wechselrichter muss die erhöhte Modulleistung verarbeiten können; in der Regel tolerieren Hersteller eine Überdimensionierung von 10‑20 %, darüber hinaus ist ein Austausch oder ein zweiter Wechselrichter nötig.
Ein nachgerüsteter Speicher erhöht den Eigenverbrauch von durchschnittlich 30 % auf bis zu 80 %, weil überschüssiger Strom nicht ins Netz, sondern zwischenzeitlich gespeichert wird.
Sowohl die Erweiterung der Module als auch die Installation eines Speichers müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Für den bereits bestehenden Anlagenteil bleibt die zum Zeitpunkt der Erstinstallation festgelegte Einspeisevergütung erhalten, während für den neuen Teil die zum Erweiterungszeitpunkt geltenden Fördersätze gelten.
Ein wirtschaftlicher Ausbau lohnt sich besonders, wenn zusätzlicher Strombedarf entsteht – etwa durch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe – und die zusätzlichen Erträge den Eigenverbrauch decken.