In Kaarst wurden in den letzten Monaten rund 100 Kinder, die zuvor für einen Kita- oder Tagespflegeplatz angemeldet waren, wieder abgemeldet, nachdem die Stadt die Überbelegungen in den Einrichtungen reduziert hat. Durch den Abbau entstanden sofort freie Plätze, auch im U3‑Bereich, was Eltern nun die Möglichkeit gibt, bei der Wahl der passenden Einrichtung mehr Zeit zu haben.
Jugendamtsleiterin Christine Thoms erklärte, dass die geringere Kinderzahl zu niedrigeren Kosten führen könne, warne jedoch, dass Fördermittelgeber Rückzahlungsansprüche geltend machen könnten, wenn beispielsweise eine vier‑gruppige Einrichtung nur drei Gruppen bildet. Deshalb müsse das Jugendamt Rückstellungen bilden, da das Land inzwischen sehr streng in der Mittelvergabe sei.
Im Jugendhilfeausschuss wurden verschiedene Gründe für die An‑ und Abmeldungen diskutiert, darunter finanzielle Überlegungen der Familien, Umzüge in andere Städte oder die Unterbringung der Kinder in außerstädtischen Kitas, etwa am Arbeitsplatz eines Elternteils. Ausschussvorsitzender Lars Witte (CDU) rief zu einer vorsichtigen Vorgehensweise auf, während Nina Witte (CDU) die Vorteile kleinerer Gruppen und den Wegfall von Überbelegungen betonte.
Göran Weßendorf (SPD) verwies darauf, dass in benachbarten Dormagen bereits kleinere Gruppen dank weniger Kinder gebildet werden. Die SPD‑Fraktion wolle die finanziellen Auswirkungen genauer prüfen, insbesondere im Hinblick auf die geplante neue Einkommensgruppe, die ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 für Familien mit einem Jahreseinkommen über 85.000 Euro gelten soll.
Die Kindertagespflege in Kaarst verliert zudem an Zustimmung: Einzelpersonen und Großtagespflegeeinrichtungen melden freie Plätze, und einige Tagespflegekräfte haben ihre Tätigkeit bereits beendet, weil die Perspektiven unklar seien. Die Verwaltung betont, dass im Laufe des Kita‑Jahres noch Nachmeldungen erfolgen könnten.
Für das kommende Kindergartenjahr 2027/2028 plant die Stadt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Einführung einer weiteren Einkommensgruppe, die Besserverdienende stärker belasten soll. Gleichzeitig sollen Eltern ab August 2027 Betreuungszeiten in Fünf‑Stunden‑Schritten buchen können. Wie sich diese Änderungen auf die Kita‑Beiträge auswirken, bleibt bislang unklar.