In einer gemeinsamen Mitteilung von Jan Böhmermann und dem ZDF wurde am Freitag bekannt, dass die Sendung „ZDF Magazin Royale“ ab Dezember nicht mehr ausgestrahlt wird. Böhmermann begründete die Entscheidung damit, er wolle „noch mal eine andere Sendung machen“ und sei offen für ein neues Showkonzept.
Das ZDF erklärte, dass sich Sender und Satiriker „in guten Gesprächen“ über ein mögliches neues Format befänden. Programmdirektorin Nadine Bilke betonte, dass das Magazin mit seiner Mischung aus Satire und Investigation regelmäßig wichtige Diskurse anstoße und zu Recht preisgekrönt sei. Sie fügte hinzu, man freue sich darauf, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Böhmermann fortzusetzen und ein neues Showkapitel zu eröffnen.
„ZDF Magazin Royale“ lief seit 2020 beim ZDF und wurde unter anderem mit dem Grimme‑Preis sowie dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet. Vor dem Magazin hatte Böhmermann seit 2013 das „Neo Magazin“ bzw. „Neo Magazin Royale“ auf ZDF Neo moderiert.
Hinter der Ankündigung stehen laut der FAZ interne Spannungen: Der ZDF‑Intendant Norbert Himmler habe den Auslaufvertrag von Böhmermann nicht verlängert, nachdem Medienanwalt Christian Schertz, über den Böhmermann im April in seiner Sendung spöttisch referierte, ein Schreiben an Himmler gerichtet habe. Schertz kritisierte, dass in der Sendung das körperliche Merkmal des Anwalts zum Gegenstand von Komik und Verachtung geworden sei, und forderte eine persönliche Antwort des Intendanten innerhalb von zwei Wochen – eine Frist, die am Tag der Ankündigung verstrichen war.
Der Vorwurf Schertz‘ bezieht sich auf einen April‑Auftritt, in dem Böhmermann den kleinwüchsigen Schauspieler Manfred Laudenbach als „Scherzanwalt Dr. Christian Witz“ präsentierte. Schertz wies zudem darauf hin, dass Böhmermann in der Sendung falsche Behauptungen über den Spiegel und den Schauspieler Christian Ulmen verbreitet habe, die bereits gerichtlich geklärt wurden.
Der Fall reiht sich ein in eine Reihe von Kontroversen um Böhmermanns Arbeit beim ZDF. Im Oktober 2022 hatte er dem damaligen BSI‑Chef Arne Schönbohm unbelegte Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterstellt, woraufhin Schönbohm erfolgreich Unterlassungsklage erwirkte.
Während das genaue Ausmaß des Einflusses von Schertz‘ Beschwerde auf die Vertragsentscheidung nicht bestätigt ist, verdeutlicht die Situation die angespannte Beziehung zwischen satirischer Freiheit und den programmlichen Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Senders.